Stadt Frankfurt ignoriert Denkmalschutz und Urheberrechte und hält Unterlagen unter Verschluss.

Philipp Oswalt

Als vor drei Wochen das hessische Landesdenkmalamt ein Gutachten zum Denkmalwert der Städtischen Bühnen veröffentlichte und die Stadt Frankfurt hierauf positiv reagierte, erweckte dies in der Öffentlichkeit den Anschein, die Belange des Denkmalschutzes würden bei den weiteren Planungen und Entscheidungen nun adäquat berücksichtigt. Wie sich inzwischen herausstellt, ist dies aber nicht der Fall.

Gemäß ihren Äußerungen gegenüber der Presse (u.a. in der Frankfurter Rundschau vom 3.6.2020 und 22.5.2020) haben sich Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD), der Planungsdezernent Mike Josef (SPD) und der Leiter der Stabsstelle Michael Guntersdorf darauf verständigt, das heutige Wolkenfoyer der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz in einen Neubau zu überführen und zu integrieren. Damit meinen die städtischen Vertreter dem vom Landesdenkmalamt festgestellten Denkmalwert des Baus Genüge zu tun. Das jüngst veröffentliche Gutachten hat den Denkmalwert des Foyers aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen festgestellt. Darüber hinaus hat es allerdings auch die Drehbühne des Opernhauses und die Einbeziehung der Jugendstilruine in den modernen Theaterbau als Denkmalwerte benannt.

Doch diese Reaktion der städtische Vertreter ist völlig inadäquat. Eine solche Transplantation der Raumskulptur des ungarischen Künstlers Zoltán Kemény wird weder dem Denkmalcharakter der Architektur des Foyers noch dem Kunstwerk selbst gerecht. Sie zeugt von einer Ignoranz gegenüber denkmalpflegerischen wie künstlerischen Fragen. Ein solches Raumkunstwerk ist keine Verschiebemasse, die nach Belieben transloziert werden kann. Es ist eine ortspezifische Arbeit, die vom Künstler vor Ort für diesen Bau entwickelt wurde. Ganz unabhängig für das fehlende Verständnis für Kunst drückt sich hier auch ein dilettantischer Umgang mit Urheberrechten aus. Die Rechte am Werk von Zoltán Kemény werden von Roland Wäspe, Direktor des Kunstmuseum St. Gallen, vertreten, der vor kurzem ein Statement für die Plattform der Initiative „Zukunft Städtische Bühnen“ schrieb, in dem es heißt: „Dieses Hauptwerk der Kunst der 1960er Jahre darf keinesfalls in Mitleidenschaft gezogen werden und verträgt keinen Wechsel in eine andere Architektur“ (Siehe: http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2020/05/02/kosmische-elemente-in-musischer-ordnung/). Ohne Zustimmung des Inhabers der Urheberrechte ist das angestrebte Translozieren also gar nicht möglich.

Ohnehin würde mit einem solchen Vorgehen das bauliche Denkmal zerstört, dessen Wert das Gutachten des Denkmalamts gerade herausgestrichen hatte. Dort heißt es u.a: „Markant bringt es den kulturellen Anspruch der Doppelanlage am Übergang von der Innenstadt über die Wallanlagen zum westlich anschließenden Bahnhofsviertel zur Geltung. Die Städtischen Bühnen bilden einen Point de vue am südwestlichen Ende der Wallanlagen und konstituieren mit dem vorgelagerten Verkehrsraum eine Freifläche eigenen Charakters. Die Folie, vor der sich das gesellschaftliche Leben an diesem Ort abspielt und in die die Städtischen Bühnen eingebunden sind, zeigt sich in der Nordfassade der Anlage. Das Foyer wirkt als bidirektionales Schaufenster sowohl nach außen als auch nach innen und stellt so die für einen Kulturbau notwendige Repräsentation her.“

Auch ohne die – wie auch in einer Reihe von anderen Fällen bislang unterbliebene – formelle Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Gebäudeteile mit Denkmalwert nach § 11 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes dem Denkmalschutz. Dies ist auch der Stadt bekannt. Gleichwohl sind die Verantwortlichen der Stadt Frankfurt  nicht willens, den Denkmalwert de facto anzuerkennen und mit diesem gemäß den Erfordernissen des Hessischen Denkmalgesetzes umzugehen. Dies räumt die Stadt Frankfurt jüngst auch selbst ein. In einem Bericht des Magistrat an die Stadtverordnetenversammlung vom heißt es: „Es ist allerdings Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Behörden und anderen Baubeteiligten schwer zu vermitteln, dass ohne eine Denkmalausweisung bzw. eine Eigentümerbenachrichtigung Auflagen und Bedingungen auf Grundlage des HDSchg formuliert werden.“ (Bericht des Magistrats B 77 vom 21.2.2020)

Die Genehmigung zur Zerstörung des Denkmals erfordert eine Abwägung der Belange. Diese ist bislang unterblieben, auch weil unter anderem der Planungsdezernent Mike Josef (SPD) den Denkmalcharakter wider besseren Wissens in Abrede gestellt hat und in Folge dessen Fragen des Denkmalschutz im Vorfeld der Abrissentscheidung ignoriert wurden. Mike Josef bekannte im März 2019 offenherzig, „Grundlage seiner Arbeit und Entscheidung über das Gebäude basiere auf der Tatsache, dass das Schauspielhaus oder Teile davon zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht unter Denkmalschutz stehen“. In den 175-seitigen Unterlagen der Stabsstelle, welche die Abrissentscheidung des Stadtparlaments von Januar 2020 begründen, wird die vom Landeskonservator Heinz Wionski bereits im Jahr 2017 gegenüber der Stadt benannten Denkmalwerte der Theaterdoppelanalage nicht ein einziges Mal erwähnt. Auch bei der Entscheidung des Stadtparlaments spielte die Frage keine Rolle. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Stadt strebt einen Neubau an, und bei drei der nun fünf avisierten Varianten soll zudem in die ebenfalls denkmalgeschützte Wallanlagen massiv eingegriffen werden.

Ein überwiegendes öffentliche Interesse für eine Zerstörung der denkmalwerten Teile des Theaterbaus ist auch nicht einfach zu begründen, weil weder Foyer noch Zuschauerraum und Bühne der Oper zu den problematischen Arbeitsbedingungen beiträgt, die in jüngster Zeit von Kulturdezernentin und Theaterintendanz als Argumente für den Totalabriss vorgebracht wurden.

Die Begründungsnot für den Totalabriss besteht um so mehr, weil bei genauer Betrachtung die von der Stabsstelle vorgelegten Kalkulationen der Kosten erhebliche Fragen aufwerfen. Einige Unterlagen hat die Stabsstelle inzwischen auf öffentlichen Druck zugänglich gemacht, aber wichtige Teile der Gutachten sind nach wie vor unter Verschluss. Nicht einsehbar sind bislang das gesamte Gutachten des Evaluationsteams, aber auch die Kostenermittlung und das Raumprogramm des Planerteams. Wir fordern die Stadt auf, diese Unterlagen unverzüglich zu veröffentlichen.

2 Kommentare zu „Stadt Frankfurt ignoriert Denkmalschutz und Urheberrechte und hält Unterlagen unter Verschluss.

  1. den artikel in dr FR von frau hartwig habe ich mit grosser bestürzung gelesen. da scheinen bezahlte gefälligkeitsgutachten dem parlament gedient zu haben, die das fachwissen von jourdan ( energievernichtung) und engels – ( wunderbar umarbeitungsfähige raumfolgen) nicht in anspruch nehmen und für sich selbst ein neues denkmal beabsichtigen. frau hartwwig und herr joseph sollten die qualität
    der aussagen ihrer frankfurter international tätigen architekten nicht in frage stellen und die vorhandene bausubstanz sowie die städtebaulich einmalige lage, bei der das foyer nur ein teil des ganzen ist , annehmen und renovierend übernehmen.
    beide können keine eigene meinung haben, sie sind politische personen, die gutachten bestellen … und da….wes brot ich ess – des lied ich sing.
    gottseidank schafft die corona pandemie zeit zum angriff. der beschluss des parlamentes vom januar ist von den sich selbst darstellenden politikern mit berufung auf dorfarchitektengutachten manipuliert. kosten sind das eine, standorte und damit verbundene stadtgestalt sowie raumerinnerung das DENKMAL – das
    nicht nur bauliche gestalt – sondern auch auf den ort gesehen seine einmaligkeit
    hat.
    AUFHÖREN – das wirken eines politikers ist zeitlich begrenzt, das bestehen einer baulichen und städtebaulichen situation sollte die modische kurzlebigkeit dieser
    protagonisten überdauern

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