Philipp Oswalt
In dem Artikel Hafenoper versenkt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Januar 2021 behauptete der Redakteur Matthias Alexander, dass es Philipp Oswalt als Vertreter der Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt „– auch unter Vorspiegelung alternativer Fakten– gelungen war, alle möglichen Institutionen, die sich in Fragen des Denkmalschutzes für kompetent halten, aber von den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in Frankfurt wenig Ahnung haben, zu vehementen Protesten anzuhalten“. Infolge dessen hätte dann der zuständige Landesdenkmalpfleger in einem wesentlichen Punkt nachgegeben und das Foyer unter Denkmalschutz gestellt.
Das Landgericht Berlin hat am 24. Februar 2021 der FAZ diese Äußerung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € untersagt, da die rufschädigende Unterstellung des Agierens mit „Vorspiegelung alternativer Fakten“ eine unwahre Tatsachenbehauptung ist. Abgesehen hiervon spricht es für sich, dass Herr Alexander alle Personen, die sein Votum für ein Neubaulösung nicht teilen, für inkompetent erklärt und behauptet, der Landeskonservator Heinz Wionski sei vor dem Druck der mit unwahren Behauptungen agierenden Protestler eingeknickt und hätte gegen seine Überzeugung das Foyer unter Denkmalschutz gestellt. Wionski hatte aber bereits drei Jahre zuvor den Denkmalwert von Foyer und weiteren Gebäudeteilen öffentlich bekundet.
Die Ironie bei der Unterstellung „alternativer Fakten“ war zudem, dass es bei der Kritik an dem offiziellen, von Herrn Alexander unterstützten Kurs der Stadt Frankfurt am Main nicht zuletzt darum ging, dass die Fachgutachten vonseiten der Stadt der Öffentlichkeit und den Stadtverordneten vorenthalten wurden und wir als Initiative deren Veröffentlichung mit Nachdruck und letztendlich erfolgreich einforderten. Dabei wurde offenkundig, dass die Fakten anders sind als von den Verantwortlichen dargestellt und die Begründung für den pauschalen Ausschluss von Bestandslösungen nicht plausibel und infolge dessen hinfällig sind (siehe: http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2020/08/24/validierungsgutachten-widerspricht-der-abrissbegruendung/).
Matthias Alexander stützte seine Falschbehauptung im Wesentlichen auf Äußerungen des Leiters der Stabsstelle der Stadt Frankfurt am Main Michael Guntersdorf. Insofern wandte sich der Beschluss des Berliner Landgerichts indirekt auch gegen dessen Falschdarstellungen. Bereits im April 2020 hatten Michael Guntersdorf und Kulturdezernentin Ina Hartwig der Initiative das Agieren mit unwahren Behauptungen unterstellt (siehe FAZ vom 8.4.2020). So behaupteten beide laut FAZ, anders als kritisiert seien keine Informationen unter Verschluss gehalten worden. De facto aber wurden erst auf Druck der Initiative und Monate nach dem Abrissbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Januar 2020 die entscheidungsbegründenden Gutachten der Öffentlichkeit und auch den Stadtverordneten selbst zugänglich gemacht: Das Gutachten des Planerteams im Mai 2020, der Validierungsbericht im August 2020.
Die städtische Stabsstelle bezichtigt ihre Kritiker der Falschaussage. Und Matthias Alexander von der FAZ übernimmt unkritisch diese diffamierenden Äußerungen.