Um die Gebäude unserer Stadt zu bauen, wurden Unmengen von Energie und Ressourcen aufgewendet – etwa um Stahl und Beton zu produzieren. Jedes Gebäude, das wir abbrechen, muss aufwendig entsorgt werden. Aktuell gehen 55% des gesamten Müllaufkommens in Deutschland auf die Bauwirtschaft zurück. Zudem benötigt jeder Ersatzneubau erneut erhebliche Mengen an Ressourcen, die mit einem bewussten Weiterbauen und Weiternutzen eingespart werden können.
Die aktuellen Diskussionen und Bemühungen zu einer ökologischen Bauwende zur CO2 Einsparung in der Stadt Frankfurt begrüßt der BDA Frankfurt vor diesem Hintergrund ausdrücklich. So reflektiert die lokale Presse aktuell Überlegungen zum Erhalt des Juridicums durch Planungsdezernent Mike Josef und Ideen zu einem Recycling-Pilotprojekt für Abbruchmaterialien am Fiat-Areal von Baudezernentin Sylvia Weber. Kulturdezernentin Ina Hartwig erklärt das Ziel, die Städtischen Bühnen als „ökologisches Leuchtturmprojekt“ zu realisieren.
Die genannten Äußerungen bestätigen einen grundsätzlichen Haltungswandel in der Stadtpolitik. Der Stadtverordnetenbeschluss zum Abbruch und Neubau der Städtischen Bühnen wurde im Jahr 2020 noch auf der Basis einer Bewertungsmatrix gefällt, in der ökologische Kriterien mit fünf Prozentpunkten kaum zum Tragen kamen. Sollen die Städtischen Bühnen nun als „ökologisches Leuchtturmprojekt“ entwickelt werden, so muss konsequenterweise jedoch der Erhalt wesentlicher Bestandsbauteile in situ erneut geprüft werden. Durch einen Komplett-Abbruch und Neubau würden Ressourcen in einem Umfang verbraucht, die mit nach aktuellem technischem Standard betriebenen Neubauten über Generationen nicht wieder eingespart werden können. Hier besteht ein Widerspruch in den Aussagen des Kulturdezernates, wenn es „ökologisch“ bauen mit „neu“ bauen zu verbinden versucht.
Grundsätzlich kann der verantwortungsbewusste Umgang mit den Bauten unserer Stadt nur gelingen, wenn die Möglichkeiten der Bausubstanz und die an sie gestellten Anforderungen zusammenpassen. Mit vielen aktuellen Anforderungen, z. B. an die technische Gebäudeausstattung, den Wärme-, Schall- und Brandschutz, unpassenden funktionalen Vorgaben oder mit übersteigerten Verwertungsinteressen, lässt sich für jedes Gebäude ein Abbruch als (nutzungs-)technisch oder wirtschaftlich rechtfertigend begründen.
Dies zeigt das Beispiel der Dondorf’schen Druckerei in Bockenheim, die am Ende trotz einer 150 Jahre währenden Nutzungstauglichkeit und ihres baukulturellen Werts nun dem Abbruch geweiht zu sein scheint. Ob das Juridicum dem erheblichen Nutzungsdruck der vorliegenden Planungen zum Kulturcampus standhalten wird, bleibt abzuwarten.
Bei der Bundesbank-Zentrale geben die kommunizierten Nachhaltigkeitsziele Anlass zur Hoffnung, dass ein wertschätzender Umgang mit dem denkmalgeschützten Bau und seiner markanten Fassade gelingt und seine ökologischen und baukulturellen Ressourcen weiter genutzt werden.
Sollen die mittlerweile bundesweit politisch geforderte Bauwende und der Bestandserhalt als Beitrag zur klimagerechten Stadt gelingen, so müssen die Anforderungen dem jeweiligen Gebäude entsprechend angemessen entwickelt werden. Zielkonflikte sind ganzheitlich abzuwägen und zu lösen. Für ein solches Vorgehen sind geeignete politische und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der BDA appelliert an Eigentümer*innen und Investor*innen sowie an die beteiligten Akteur*innen aus Planung, Stadtverwaltung und Politik, sich den Herausforderungen zu stellen und die konkreten Veränderungen in Richtung der ökologischen Bauwende weiter voranzutreiben: Der Bestand ist die Zukunft!
Im Namen des Vorstandes des BDA Frankfurt Moritz Kölling (Vorsitzender) und Antje Voigt
Eine kritische Analyse des neuen Berichts der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ Frankfurt am Main
Mit dem vor zwei Wochen vorgestellten dritten Bericht der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ begründet die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt Main Ina Hartwig ihr Festhalten am Totalabriss der teilweise denkmalgeschützten Theaterdoppelanlage und den Vorschlag, den Neubau für das Schauspiel in den Grünzug der ebenfalls denkmalgeschützten Wallanlage hineinzubauen. Die im Folgenden dargelegte kritische Analyse des Berichts und ein Abgleich mit früheren Aussagen der Stabsstelle zeigt, dass dies nur mit einer gezielten Verzerrung der Sachlage, argumentativen Inkonsistenzen und willkürlichen Bewertungsmethoden möglich ist. In wichtigen Punkten widerspricht der neue Bericht früheren Berichten. Durch die Kampagne für die nunmehr aufgegebene Kulturmeile wurden drei Jahre Zeit verloren, während derer ein dringend benötigtes Produktionszentrum hätte entstehen können, ein essentieller Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse der Bühnen. Es bedarf eines anderen Umgangs mit der Zukunft der Frankfurter Bühnen, einen handlungsorientierten Pragmatismus, der die Anforderungen von Ökologie, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit ernst nimmt und auf einer zeitgenössischen, zukunftsorientierten Theaterkonzeption aufbaut.
Und hier nun die kritische Analyse des neuen Berichts der Stabsstelle:
Am 23.2.2023 hat die Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ des Kulturdezernats der Stadt Frankfurt ihren dritten Bericht veröffentlicht. Mit ihrem ersten Bericht von Januar 2020 hatte sie den Weg für die wenige Tage später erfolgte Abrissentscheidung der Stadtverordnetenversammlung bereitet. Mit dem zweiten Bericht von September 2021 plädierte die Kulturdezernentin und die ihr unterstellte Stabsstelle für die Variante 2 „Kulturmeile“. Der nun vorgelegte 70-seitige Bericht mit dem Titel „Ergänzende Prüfaufträge zur Zukunft der Städtischen Bühnen, Februar 2023“ favorisiert die „Spiegelvariante“ (Variante 1), bei der das Schauspiel schräg gegenüber dem heutigen Bau in der Wallanlage und die Oper am Standort des heutigen Schauspiels erbaut werden soll. Die zuvor so vehement propagierte Variante Kulturmeile wird nicht mehr angestrebt. Der Bericht stellt nunmehr fest: Es „bietet sich die Realisierung von Oper und Schauspiel auf stadteigenem Grund und Boden an. Dies ist auch ökonomisch nachhaltig“ (S. 59). Dies war schon immer klar. Die zeitweilige Propagierung der Sackgasse Kulturmeile war nur möglich gewesen, weil der zweite Bericht der Stabsstelle die erheblichen Kosten für den erhofften Erwerb des Grundstücks und die damit verbundenen Risiken in der vergleichenden Betrachtung ausgeblendet hatte. Im Fazit hat die von Beginn an äußerst fragwürdige Kampagne für die Kulturmeile den Entscheidungsprozess um drei Jahre verzögert und Steuergelder mindestens im höheren sechsstelligen Bereich gekostet.
Doch nicht nur die gegen die damalige Kritik verteidigten Schlussfolgerungen des zweiten Berichts erweisen sich mit dem dritten Bericht als obsolet. Stillschweigend werden nun auch wesentliche Kriterien des ersten Berichts verändert, welcher damals den Abrissbeschluss begründete. Die Themen Denkmalschutz und das Thema Graue Energie werden nun endlich behandelt und der Risikozuschlag für den Neubau von 10 auf 15 % erhöht, wie schon 2020 von den Kritikern gefordert (http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2020/08/24/validierungsgutachten-widerspricht-der-abrissbegruendung/ veröffentlicht am 24.8.2020). Damit werden der damaligen Abrissentscheidung zentrale Argumente entzogen. Der neue Bericht hinterfragt aber weder die damalige Entscheidung noch zieht er die Möglichkeit eines mit Neubau kombinierten Teilerhalts am jetzigen Standort in Betracht, obwohl dies in Hinsicht auf Ökologie, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz die naheliegendste Lösung wäre.
Stattdessen propagiert er nun die Spiegelvariante mit Argumenten, die sich bei genauer Betrachtung als haltlos erweisen. Die mit ihren umfangreichen Detailinformationen sachlich erscheinende Darstellung ist erneut tendenziös, färbt die präferierte Variante schön und stellt die verbliebene alternative Option der Doppelanlage am jetzigen Standort gezielt schlecht dar. Das zeigt sich schon an der unplausiblen Behauptung, dass die Spiegelvariante mit ihrem deutlich größeren Raumprogramm am Standort (da keine Auslagerungen in ein externes Produktionszentrum und keine Synergie einer Doppelanlage realisiert werden) zu 1.200 qm mehr Grünfläche führen soll (S. 25f.).
Bemerkenswert ist, mit welcher Nonchalance der schwerwiegende Eingriff in die geschützte Wallanlage behandelt wird, die in dem Bericht quasi als Baulandreserve für Bauten im öffentlichen Interesse dargestellt wird (S. 48). Dabei schützen die 1827 erlassene „Wallservitut“ und das 1903 eigens hierfür erlassene Gesetz die Wallanlagen trotz des enormen Entwicklungsdrucks weitestgehend vor baulichen Eingriffen, was für die Stadtentwicklung Frankfurts eine „herausragende Rolle“ spielt (siehe Denkmalbegründung Wallanlagen). Die mit der Spiegelvariante vorgesehene Bebauung würde die Wallanlage unterbrechen und ihr südwestliches Ende abtrennen, so dass sie in Zukunft am Willy-Brandt-Platz nicht mehr erfahrbar wäre. Zentrale Sichtachsen und die Lesbarkeit der Stadtstruktur würden hiermit zerstört, was dem Denkmalschutz des Anlagenrings fundamental widerspricht. Es ist auch städtebaulich exakt das Gegenteil dessen, was noch vor einem Jahr mit dem Konzept der Kulturmeile versprochen wurde: Statt einer Stärkung der Wallanlage wird nun deren Beschädigung das Wort geredet, welche mit zahlreichen Euphemismen kaschiert wird. So heißt es, die Spiegelvariante „interpretiert das Gartendenkmal neu“ (S. 37), mit dem „Potenzial, neue öffentliche Stadträume zu erzeugen“ (S. 42) und der Chance für die „Schaffung neuer, qualitativ attraktiver Aufenthaltsbereiche“ (S. 43), was die „Teilhabe schwächerer gesellschaftlicher Gruppen am städtischen Leben gleichberechtigt“ ermögliche (S. 42). All diese mit dem Eingriff in die Wallanlage angeblich erzielbaren Entwicklungschancen – zu denen auch die Unterbringung der unvermeidlichen, aber nicht erwähnten LKW-Anlieferung gehört – seien mit einem Neubau einer Doppelanlage nicht gegeben, bei der alles beim Alten bleiben müsste.
Ganz abgesehen von diesen Schönfärbereien sollte sich in Zeiten Klimakrise ein solcher Eingriff in eine intakte innerstädtische Grünanlage mit der Fällung von einer Anzahl großer, zum Teil hundert Jahre alter und besonders geschützter Bäume ohnehin von selbst verbieten. Es ist offenkundiges Greenwashing, dass der Bericht diesen Malus mit vermeintlichen Pluspunkten gegenüber der Doppelanlage zu kompensieren behauptet, mittels fadenscheiniger Konstrukte wie „Baumneupflanzungspotenziale“, „Pflegezustand und Artenvielfalt der Pflanzflächen“, „Gestaltungspotenziale für neue biologische Vielfalt“, „Abflussminderung Regenwasser“, „Steigerung Naherholungspotenzial“, Potenzial „Sitzgelegenheiten und Wege“ (S. 50, 51). Ebenso unglaubwürdig ist, dass als Interim der Spiegellösung der Schauspielneubau als Operninterim genutzt und damit Kosten von 50 Mio. € eingespart werden könnten (S. 32), womit die eigentlich teuerste Variante als die billigste Lösung erscheinen soll.
Nur wenige Sätze sind der Frage gewidmet, dass für die Spiegellösung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist (S. 48). Doch dies ist keine Petitesse. Erste Reaktionen lassen erkennen, dass mit erheblichem Widerstand aus der Stadtgesellschaft gegen den propagierten Eingriff in die Wallanlage zu rechnen ist. Ein Bebauungsplanverfahren erfordert eine Bürgerbeteiligung und eröffnet Klagemöglichkeiten, von denen anzunehmen ist, dass diese von Vertretern des Natur-, Klima- und Denkmalschutzes wahrgenommen werden.
Surreal sind die Ausführungen zur Grauen Energie, weil zuvor jeglicher Bestandserhalt ausgeschlossen wird, um dann tautologisch für alle Neubaulösungen die gleiche ökologische Wertigkeit festzustellen (S. 23) und diesen ein freundlich grünes Plus (S. 50) zuzugestehen. Doch allein die Variante Doppelanlage erlaubt die Weiternutzung von Bestandsbauteilen, sei es des denkmalgeschützten Foyers oder des erst 2014 für 80 Mio. € fertiggestellten Werkstattanbaus. Die Möglichkeit der Weiternutzung des letzteren wurde gar nicht geprüft, und die Sinnhaftigkeit des Foyererhalts in Abrede gestellt, im Fazit dann beide Möglichkeiten gleichermaßen verworfen bzw. ignoriert.
Beim Foyer sei eine Betonsanierung erforderlich, die zur Folge habe, dass etwa 90% der historischen Bausubstanz verloren gehe (S. 33, 38, 54f.). Dies – so wird suggeriert – komme dem Verlust des Denkmals quasi gleich. D.h. egal für welche Variante man sich entscheide, das Denkmal sei in jedem Falle verloren. Doch Denkmalschutz reduziert sich nicht auf die Frage der Materialität. Selbst bei Denkmalen wie den Welterbestätten Hildesheimer Dom oder dem Bauhausgebäude Dessau ist dies nur in sehr begrenzter Weise der Fall, während Raum, Konzeption und Nutzung ein großes Gewicht haben. Geschützt ist nicht allein die materielle Bausubstanz, deren Erneuerung sanierungsbedingt unvermeidbar sein kann, sondern die Gesamterscheinung, deren Verlust vermeidbar ist. Risiken und Aufwand könnten hierbei begrenzt werden, wenn auf die von der Stabsstelle eingeforderte Unterkellerung des denkmalgeschützten Foyers (S. 54) verzichtet und auch erwogen würde, die anschließende Zuschauerbereich zu erhalten, was auch im Sinne des Denkmalschutzes wäre.
Der Bericht legt es mit einer Vielzahl von Formulierungen darauf an, das Denkmal schlecht und klein zu reden. Das Kunstwerkvon Zoltan Kemeny wird flapsig „Blechwolken“ genannt (S. 57), das lediglich „unter Aufsicht des Künstlers gefertigt und aufgehängt“ worden sei (S.40), so als stamme es nicht von Kemeny selbst. Es wird nicht als das, was es ist – eine ortsspezifische Raumskulptur – wertgeschätzt, sondern wie ein serieller dekorativer Innenraumschmuck beschrieben, der „auch überall anders neu aufgehängt werden“ (S. 40) und nach Belieben in anderen Bauten und Räumen zum Einsatz kommen könne.
Die Aversion gegen die Variante einer Doppelanlage am Standort geht so weit, dass die erforderlich planerische Prüfung und Vorbereitung dieser Option trotz des von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ausgesprochenen Prüfauftrages vernachlässigt worden ist. Dieses eigene Versäumnis wird jetzt als Argument gegen diese Option selbst zu Felde geführt.
In den Untersuchungen von 2018/2019 war aufgrund der beengten Verhältnisse im Stadtzentrum die sinnvolle Idee eines Produktionszentrums entwickelt und ein eigener Bericht hierzu vorgelegt worden. In diesem verkündete die Stabsstelle damals: „Für die Städtischen Bühnen Frankfurt sowie für die Stadt Frankfurt am Main hat das Produktionszentrum zahlreiche Vorteile und es ermöglicht einen synergiereichen, optimierten, zukunftsfähigen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Betrieb der Werkstatt- und Lagerfunktionen. (…) Die Ergebnisse der Untersuchung zur Sanierung zeigen klar, dass ein Produktionszentrum in einer überschaubaren Zeit realisierbar ist.“ Falls erforderlich, „können die Probebühnen auch im Produktionszentrum untergebracht werden“, auch wenn eine Zuordnung zu den Hauptspielstätten für die internen Betriebsabläufe zu bevorzugen sei. (Bericht zum Produktionszentrum, Stand 25.2.2020, S. 8,9). Ein solches Produktionszentrum ist auch vielerorts üblich (z.B. Staatstheater Hannover; Staatsoper Hamburg; Royal Opera House Thurrock, London; Glyndebourne Opera House, East Sussex; The Karayanis Rehearsal Production Center, Dallas Opera; Utah Opera Production Building, Salt Lake City). Doch nun soll das, was 2020 festgestellt wurde, nicht mehr stimmen, sondern genau dessen Gegenteil. Mit dem Zweiten Bericht von Herbst 2021 wurde das zuvor aufwändig entwickelte Konzept sang- und klanglos beerdigt (dort S. 42/ 43) und nicht mehr weiterverfolgt. Nun wird die Nichtbearbeitung dieser Frage der Variante „Doppelanlage“ als Malus zugerechnet, weil vor deren Bau überhaupt erst eine Standortsuche erfolgen müsse (S. 33). Dies ist umso bitterer, da dies, wie auch die ebenfalls erforderliche, aber unterbliebene Klärung von Interimsspielstätten, zeitlich zu allererst erfolgen müsste. Es hilft nichts, trotz des dreijährigen Stillstands ist die umgehende Realisierung eines Produktionszentrums geboten und auch die einzige mögliche Maßnahme, um die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl der Mitarbeiter*innen der städtischen Bühnen zeitnah grundlegend zu verbessern und die Fortsetzung des Spielbetriebs zu sichern. Sie bietet auch den Vorteil, an einem zweiten, nicht so zentralen Standort mit Werkstattarbeit und ggf. Probebühnen einen kulturellen Impuls zu setzen und sich so in anderer Weise der Stadtgesellschaft zu öffnen, was auch Potenzial für Kooperationen und Synergien mit anderen kulturellen Aktivtäten bietet.
Unbegreiflich ist, dass auch die Interimsfrage offenkundig nicht gelöst ist. Keines der Szenarien kommt ohne Interim aus, und es zeichnet sich dabei ab, dass ein Operninterim unvermeidbar ist, weil die neuen Standorte allenfalls für einen Schauspielneubau geeignet sind. Doch wo die erforderliche(n) Interimsspielstätte(n) wie realisiert werden können und sollen, dazu schweigt der Bericht.
Das Vorgehen ist bizarr: Mit großer Akribie widmet sich die unterstellte Stabsstelle des Kulturdezernats (und nicht etwa des Amtes für Bau und Immobilien) den baulichen Details von „über 60 neuen Bewertungskriterien“ (S. 10), von denen zahlreiche gar nicht entscheidungsrelevant sind, wie der Bericht auch immer wieder einräumt. Während hier vieles längst überuntersucht und von geringem Erkenntnisgewinn ist, ist anderes Entscheidungsrelevantes unterbelichtet bzw. gar nicht betrachtet. Dies gilt nicht nur für die Fragen Interim und Produktionszentrum, sondern vor allem für Fragen der kulturellen Konzeption. Weder gibt es eine ernsthafte Befassung mit der Zukunft des Stadttheaters noch wurde etwa der Frage nachgegangen, ob Synergien gefunden werden können mit den parallelen Planungen für den Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMdK) in Verbindung mit einem Zentrum der Künste, gewünschten Produktionsorten der freien Szene oder dem English Theatre. Hier wäre das Kulturamt in seiner Kernkompetenz gefragt, aber schweigt sich aus. Auch dies muss nun unverzüglich nachgeholt werden.
Aus der kritischen Lektüre der drei Berichte der Stabsstelle ergibt sich eine klare Handlungsperspektive: Parallel zum Bau des Produktionszentrums sollte die Stadt zeitnah für die Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz einen ergebnisoffenen Architekturwettbewerb ausloben, der es den Teilnehmer*innen überlässt, gemäß der von ihnen entwickelten Konzeption zu entscheiden, welche Teile des Bestands sie abreißen und durch Neubau ersetzen und welche Teile sie sanieren und um- und weiterbauen wollen.
Maren Harnack, Philipp Oswalt, Alfons Maria Arns, Hanns-Christoph Koch
Mehr Grün trotz mehr Baufläche? Sechs Jahre Oper im zu kleinen Schauspiel? Mehr Fragen als Antworten!
Die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt begrüßt die Entscheidung, die städtischen Bühnen am einzig plausiblen Standort Willy-Brandt-Platz zu belassen. Allerdings gibt der jetzt vorgelegte Abschlussbericht vom Februar 2023 Anlass zu großer Sorge, denn die vom Kulturdezernat präferierte Spiegellösung ist keine – sie wurde bereits vor Jahren erwogen und aus guten Gründen verworfen. Die neue Studie zu den städtischen Bühnen zeigt: Anstatt an einer tragfähigen und zeitgemäßen Lösung zu arbeiten, wurde durch die Kulturmeile wertvolle Zeit vertan. Sie hätte genutzt werden müssen, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten unserer Städtischen Bühnen schnell zu verbessern.
Die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt warnt: Die Verantwortlichen verlaufen sich in den Verästelungen des Projekts, geben Studien zu Details in Auftrag und ignorieren deren grundlegende blinde Flecken. Ein markantes Beispiel: Auch die jetzt vorgelegte Studie gibt die Ergebnisse des Validierungsgutachtens von 2020 falsch wieder und kommt zu Schlüssen, die denen der am Validierungsgutachten beteiligten Expert:innen eindeutig widersprechen.
Die Spiegellösung verweigert sich geradezu kategorisch den brennenden Themen unserer Zeit, etwa dem ecological turn in Architektur- und Theaterwelt oder der Repräsentationskrise sich diversifizierender Stadtgesellschaften. Sie ignoriert alle Erfahrungen, die in den letzten Jahren bei der Entwicklung neuer Stadttheatermodelle gemacht wurden. Anstatt sich einer Altes und Neues verbindenden Weiterentwicklung des Bestandes zu stellen, wird eine im schlechtesten Sinne modernistische, aus der Zeit gefallene Maximallösung verfolgt und ein identifikationsstiftendes Kulturdenkmal zerstört. Die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt denkt: Die öffentliche Hand muss glaubwürdig vorleben, was demnächst von der Privatwirtschaft erwartet wird!
Die Pläne für die beiden neuen Häuser am Willy-Brandt-Platz für die städtischen Bühnen laufen abgekoppelt von den Planungen für das Zentrum der Künste und den mit ihm eng verknüpften Neubau der HfMDK. Die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt stellt fest: 1+1+1+1= Null. Die einzelnen städtischen Bauprogramme schreiben die Bedarfe der Gegenwart fort und sind damit das Gegenteil von zukunftsfähig. Sie dürften bereits bei ihrer Eröffnung in den 2030er-Jahren hoffnungslos veraltet sein. Anstatt der vermeintlich alternativlosen Weiterführung des Neubauprojekts fordern wir eine von Stadt und Land gemeinsam getragene, ergebnisoffene Studie zur Theaterentwicklung der Stadt, die zunächst fragt, was der Stadt und ihren Theatergänger:innen, den vielen Besucher:innen aus Region und Land und vor allem auch den (Noch-)Nicht-Theaterbesucher:innen wertvoll ist und was daraus entstehen kann. Bei einem Wettbewerb für die Städtischen Bühnen sollte die Ausschreibung so offen formuliert sein, dass unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes ein Weiterbauen ebenso möglich ist wie eine Neubaulösung.
Die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt fordert vor allem: mehr Pragmatismus wagen! Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren und für den Standort Willy-Brandt-Platz Spielraum zu gewinnen, müssen neue Prioritäten gesetzt werden: An erster Stelle steht der zügige Aufbau eines gemeinsamen Produktionszentrums für die beiden Häuser und für die freie Szene, beispielsweise in Bockenheim. Es kann zunächst als Interim dienen und perspektivisch Oper, Schauspiel und Zentrum der Künste in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander produzieren lassen. Damit würden die seit Jahren inakzeptablen Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden unserer Städtischen Bühnen schnellstmöglich verbessert und eine sukzessive Verschränkung des Produzierens in den Häusern und den Freien Künsten möglich. Wir regen außerdem an, das Land Hessen bei der Finanzierung dieser innovativen Aufgabe in die Pflicht zu nehmen. Es kann dadurch die Stadt entlasten und so die Leistung der Frankfurter Theaterkultur für das gesamte Bundesland auch finanziell anerkennen.
Die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt meint: Theater und Oper sind ein Luxus, den wir uns leisten sollten. Aber: Wenn die Bauvorhaben ohnehin sehr teuer werden, dann brauchen wir im Zentrum dieser Stadt eine zukunftsfähige, innovative Lösung und nicht die bloße Fortschreibung bürgerlicher Repräsentationsformen aus dem vergangenen Jahrhundert!
Alfons Maria Arns, Maren Harnack, Hanns-Christoph Koch, Nikolaus Müller-Schöll, Philipp Oswalt für die Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt, 3. März 2023
Entstehung und Zukunft einer gefährdeten Raumkunst
der Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt erschienen im Deutschen Kunstverlag, 28 €
160 Seiten, zahlreiche Abbildungen in schwarz/weiß und Farbe
Die Raumskulptur des Künstlers Zoltan Kemeny im Glasfoyer der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main prägt das Gesicht des Hauses. Von weit her sichtbar kontrastiert das über 100 Meter lange Kunstwerk von 1963 in seiner organischen Dynamik und betonten Handwerklichkeit mit der Architektur des Gebäudes.
Aufbauend auf neuen Forschungen stellt das Buch Künstler, Kunstwerk und die Genese und Rezeption des den Frankfurtern ans Herz gewachsenen Werks in Text und Bild vor. Neue studentische Entwürfe zeigen unterschiedliche Optionen auf, wie der Erhalt des vor kurzem unter Denkmalschutz gestellten Werkes mit einer konzeptionellen Revision der Städtischen Bühnen Hand in Hand gehen kann.
Dieses Buchprojekt wurde ermöglicht durch die großzügige Unterstützung von Kuratorium Kulturelles Frankfurt, Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Frankfurt und zahlreiche Spenden.
Vortrag von Jean-Philippe Vassal, Lacaton & Vassal Architectes (Paris)
Anlässlich der Debatte um die Zukunft der Bühnen Frankfurt hielt Jean-Philippe Vassal im Mai 2022 einen Vortrag an der Frankfurt University of Applied Sciences. Einerseits gingh er auf die Frage ein, wie Bestandsbauten weitergebaut, baulich und konzeptuell weiterentwickelt und aktualisiert werden können (u.a. anhand aktueller Projekte wie Maaghallen Zürich). Zum adressirter er die Frage des Stadttheater von heute adressieren: Wir können neue Formen von Öffentlichkeit, des Performativen und der Interaktion in Bühnenbauten der Gegenwart realisiert werden (u.a. anhand der Projekte Salle de spectacle polyvalente, Lille)
Der Vorschlag zur Zukunft der Städtischen Bühnen Frankfurt bleibt in altem Denken gefangen
Beim Neubauprojekt der Städtischen Bühnen, so scheint es, geht es voran. So sollen die Stadtverordneten möglichst bald über den Standort der neuen Bühnengebäude entscheiden. Grundlage dafür sind weitere Gutachten zu den Themen Denkmalschutz, Verkehr und Klima – dass es diese nun gibt, ist erfreulich. Zusammengefasst ist der Stand der Dinge in dem im Herbst letzten Jahres vorgelegten Bericht der Stabsstelle „Zukunft Städtische Bühnen“. Der mehr als hundert Seiten zählende Band ist an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet, dürfte aber nicht zuletzt auch den Stadtverordneten als Grundlage ihrer Entscheidung dienen. Vermeintlich neutral analysiert der Bericht die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen für die Zukunft der Städtischen Bühnen. Doch eine genaue Analyse zeigt, dass er Fakten verzerrt und ausblendet, um „Argumente“ für das Projekt Kulturmeile zusammenzutragen, also für den Bau zweier getrennter Häuser für Oper und Theater an den Wallanlagen. Mit diesen Manipulationen steht der Bericht beispielhaft für die (Des-)Informationspolitik von Stabsstelle und Kulturdezernat während der vergangenen Jahre.
Protestaktion von Friday for Future im Rahmen des globalen Klimastreiks im März 2021
An vier Punkten zeigt sich dies deutlich:
1. Kleinrechnen der Investitionskosten: Zahlen vermitteln den Anschein objektiver Fakten, und so erscheint das Ergebnis der Kalkulationen der Stabsstelle eindeutig und belastbar. Mit geschätzten Investitionskosten in Höhe von € 811 Mio. wird das Kulturmeilen-Projekt gegenüber den vier anderen möglichen Standortoptionen im Bericht als günstigste Variante präsentiert; die anderen Varianten kämen demnach auf Kosten zwischen € 835 Mio. und € 891 Mio. Allerdings sind bei dieser Kalkulation die Kosten für den Erwerb des Grundstücks für die Oper an der Neuen Mainzer Straße nicht enthalten – es wären dies Mehrkosten, die sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen dürften und das Kulturmeilen-Projekt zur teuersten der vorgestellten Varianten machen würden. Das Fehlen dieses Postens in der Kostenschätzung wird im Bericht zwar nicht verschwiegen (S. 92), aber beim abschließenden, gleichsam als Empfehlung zu lesenden Fazit gänzlich ausgeblendet (S. 93–96). Die Kosten für den durch den Umzug der Oper nötig werdenden Umbau der Neuen Mainzer Straße werden gar nicht erst erwähnt. Die beigefügte Tabelle „2. Investitionskosten, überarbeitet 02/2022“ zeigt deutlich, dass nicht die vom Magistrat präferierte Variante die wirtschaftlichste ist.
2. Schönrechnen der Nachhaltigkeit: Ein ähnlich freier Umgang mit Berechnungsmodellen zeigt sich auch bei der ökologischen Bewertung der verschiedenen Neubauvarianten. So erhält das Kulturmeilen-Projekt eine uneingeschränkt positive Bewertung hinsichtlich der Nachhaltigkeit – und dies, obwohl das Projekt Abriss und Neubau gleich zweier großer Gebäudekomplexe vorsieht. Begründet wird diese positive Bewertung im Bericht damit, dass der Bau der 1963 eröffneten Theaterdoppelanlage nach über 50 Jahren das Ende seiner „mögliche(n) Lebensdauer“ erreicht habe und daher der Abbruch nicht negativ auf die Nachhaltigkeitsbewertung angerechnet werden könne (S. 46–47). Es klingt fast zynisch, dass hier großmaßstäbliche Gebäudeabbrüche mittels immobilienwirtschaftlicher Lebenszyklusanalysen grüngerechnet werden – als könnten die Herausforderungen sich verknappender Rohstoffe und steigender Treibhausgasemissionen dadurch bewältigt werden, dass alle vor 1970 entstandenen Bauwerke zum Abriss freigegeben werden. Dabei gilt es gerade den energie- und ressourcenintensiven Rohbau von Bauwerken so lange wie möglich zu nutzen! Aber selbst wenn man dieser Logik zustimmen würde, wäre die vernichtete graue Energie nicht gleich Null – denn die Nachhaltigkeitsberechnungen im Bericht übergehen geflissentlich den Umstand, dass ein beträchtlicher Teil der Theaterdoppelanlage, nämlich der Werkstättenkomplex an der Rückseite, keine zehn Jahre alt ist und daher in die Kalkulation einfließen müsste. Und der Abbruch des 2004 teilweise erneuerten Gebäudekomplexes an der Neuen Mainzer Straße, wird konsequenterweise auch nicht einberechnet, ja nicht einmal erwähnt. Die beigefügte Tabelle „1. Nachhaltigkeitsorientierte Standortprüfung, überarbeitet 02/2022“ zeigt deutlich, dass die vom Magistrat präferierte Variante nicht die nachhaltigste ist.
Es bleibt nur zu hoffen, dass eine Koalition, die sich eine ökologische Politik auf die Fahnen schreibt und in ihrem Koalitionsvertrag explizit Umbau und Sanierung die Priorität vor Abbruch gibt, sich nicht von solch lückenhaften und tendenziösen Berechnungen in die Irre führen lässt. Es sei an die unmissverständliche Formulierung des Koalitionsvertrags erinnert: „Beim Bauen setzen wir auf eine ökologische, ressourcenschonende Umsetzung, in dem wir bei neuen Nutzungen Priorität auf Umbau vor Abriss setzen. […] Ein wichtiger Pfeiler um Frankfurt bis 2035 klimaneutral zu gestalten, ist die klimaneutrale bzw. deutlich klimafreundlichere Sanierung aller städtischen Gebäude.“ (S. 44f).
3. Ignorieren des Denkmalschutzes: Die Tatsache, dass das Foyer mit seiner Glasfassade und den „Wolken“ Zoltán Keménys 2020 unter Denkmalschutz gestellt wurde, wird im Bericht nur in einem kurzen Abschnitt abgehandelt – wobei im gleichen Zug implizit die Frage nach Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Erhaltung des Foyers gestellt wird. Hier wird versucht, das Foyer – unter Verkennung der im Denkmalgutachten umfassend gewürdigten Bedeutung des Bauwerks – bloß als „Ergebnis einer wechselvollen Planungs-, Bau- und Umbaugeschichte“ herabzuwürdigen (S. 102). Dazu passt eine Bildregie, die vom Foyer einzig den Rohbauzustand von 1962, dazu bröckelnde Ecken (S. 114) und den Wildwuchs der Dachaufbauten (S. 6) zeigt. Zudem wird in den entscheidenden Abschnitten des Berichts, vor allem bei der Bewertung der verschiedenen Standortvarianten, der Denkmalstatus des Foyers vollständig ausgeblendet – als sei die Unterschutzstellung als unverbindliche, ggf. zu ignorierende Erhaltungsempfehlung zu verstehen. Dementsprechend überrascht es nicht, dass der Bericht abschließend fordert, dass „die Frage der Relevanz des Denkmalschutzes“ bis zur Auslobung des Neubauwettbewerbs „verbindlich geklärt“ werden müsse (S. 111). Das ist gar nicht nötig, denn diese Frage ist längst geklärt: Foyer und Wolken stehen rechtskräftig unter Denkmalschutz, und eine Sanierung dieses Bauwerks ist, was auch der Bericht nicht verhehlen kann, gemäß einem Fachgutachten möglich. Folglich muss der Erhalt des Wolkenfoyers auch Teil aller weiteren Überlegungen zur Zukunft der Bühnen sein. Doch der Bericht verzichtet darauf, diese Frage aufzugreifen.
4. Mangelnde Transparenz: Bezeichnend ist, dass das Sachverständigen-Gutachten, das die Erhaltungsfähigkeit des Foyerbaus bestätigt, im Bericht nur kurz erwähnt, aber nicht veröffentlicht wird. Das gilt entsprechend für die weiteren Gutachten, von denen auf S. 10 die Rede ist. Wir nehmen an, dass daraus nur zitiert wird, was der eigenen Argumentation dient oder nicht verschwiegen werden kann. Das weckt Erinnerungen an die Situation im Jahr 2020, als das grundlegende Validierungsgutachten, das in wichtigen Punkten den öffentlichen Darstellungen der Stabsstelle widerspricht oder zumindest andere Lesarten erlaubt (http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2020/08/24/validierungsgutachten-widerspricht-der-abrissbegruendung/), so lange wie möglich unter Verschluss gehalten wurde. Da scheint sich in der Kommunikationsstrategie der Stabsstelle also wenig geändert zu haben.
Wenig geändert hat sich seither auch beim Theaterkonzept: Nach wie vor vermissen wir bei den Vorplanungen der Bühnengebäude grundlegende Gedanken zur Zukunft des Theaters und zur künftigen Rolle von Theaterhäusern in der Stadt. Die Ausgangsbasis für die Planungen bildet vielmehr „das bestehende Raumprogramm, das […] an aktuell geltende betriebliche Anforderungen und gesetzliche Vorgaben (u. a. an die Arbeitsstättenverordnung) angepasst wurde“ (S. 14). Kurz: Die Vision für das Frankfurter Theater der Zukunft besteht in der Fortschreibung von Spielbetrieb und Raumprogramm des vorangegangenen Jahrhunderts, ergänzt um zwei Multifunktionsräume, angepasst an die aktuelle Arbeitsstättenverordnung.
Und so weckt dieser Bericht grundsätzlich den Eindruck, als habe sich in den letzten Jahren nichts geändert, nichts getan, als wolle man das im Frühjahr 2020 aus der Taufe gehobene Projekt der Kulturmeile mit aller Gewalt durchsetzen. Als habe es keine Pandemie mit allen Folgeerscheinungen gegeben, kein Schrumpfen der Steuereinnahmen und keine Explosion der Baukosten und keine schon viel länger andauernde Krise der Stadttheater. Als habe es keine Unterschutzstellung des Wolkenfoyers durch das Landesdenkmalamt gegeben. Und als habe es keine fundamentalen klimapolitischen Debatten und keinen von der neuen Römer-Koalition beschworenen Aufbruch in eine klimagerechte und nachhaltige Zukunft gegeben, der sich auch in einer neuen Bewertungsmatrix für Bauprojekte niedergeschlagen hat. Als ob der Klimawandel durch schon länger geplante Projekte weniger angeheizt würde. Stattdessen soll ein Projekt, das konzeptionell irgendwo zwischen Hoffmanns Museumsufer der 1980er Jahre und Gehrys Museum in Bilbao aus den 1990er Jahren gefangen ist, durchgesetzt werden – ohne zu fragen, ob diese Museumsprojekte des 20. Jahrhunderts mit den baukulturellen Strategien für das 21. Jahrhundert, mit den Bedürfnissen einer Stadtgesellschaft, die sich geändert hat, mit dem Klimawandel oder auch mit den Anforderungen an das Theater und an Theaterbauten der Zukunft vereinbar sind.
In einem Gastbeitrag, in dem er die Bedeutung des Bühnengebäudes als Gegengewicht zu den benachbarten Hochhäusern der Finanzwelt, aber auch als „Gedächtnis-Stimulus“ und Erinnerungsträger der Frankfurter Theatergeschichte hervorhebt, spricht sich Dr. Wolfgang Leuschner für den Erhalt des Bauwerks aus. Der Text ist bereits im Jahr 2019 entstanden – hat aber nichts an Aktualität eingebüßt:
„Wenn jetzt ins Auge gefasst wird, den Frankfurter Theaterkomplex abzureißen und irgendwo neu zu bauen, so hätte dies fatale Folgen für die Stadt, die Theaterbesucher und die Theaterwelt. Seine Zerstörung hat etwas Frevelhaftes, denn Theaterbauten sind Kultstätten. Sie folgen einer Daseinsbestimmung, kathartische Erlebnisse hervorzurufen, heftige körperliche und psychische Erregungen, um sie zugleich zu zähmen. Für zwei Stunden ihres Lebens sollen die Menschen aus ihren Gewohnheiten und starren Haltungen heraustreten und sich in den Figuren auflösen können. Sie sollen mitweinen können, wenn Mimi stirbt, Santuzza betrogen wird, Woyzeck verrückt und zum Mörder wird. Es geht um ein die Menschen passager tief ergreifendes Geschehen: ein existenzielles Sichbefreien von psychischen und körperlichen Fixierungen, eine „Reinigung“ von Konflikten und inneren Spannungen. Schauspiele, Opern und Tanz wecken seelische Ausnahmezustände, milde Trance, d.h. innere Verfassungen, die man vielleicht als Theater-Ich bezeichnen kann.
Aber Katharsis braucht einen festen äußeren Rahmen, einen städtischen Ort, ein Gehäuse, das diese Erregungen umfasst und bindet. Es kann nicht darum gehen, dass wir uns in den vom Spiel geweckten Leidenschaften, Sehnsüchten und Ängsten verlieren oder auflösen. Es braucht einen konstant vorhandenen vertrauten Resonanzkörper, der eine gewisse mütterliche Sicherung bietet. Während Schauspieler, Sänger und Tänzer „vagabundieren“, also ihre Ortsbindung immer wieder aufgeben, geht es bei den Zuschauern um reale und v.a. psychische Fixierung an den Standort, an Gemäuer und Inventar der Theatergebäude. Ihre außerordentlichen Affekte benötigen geradezu einen fixen Raum, um darin für immer „eingelassen“ oder „gespeichert“ zu werden. Sie haben die Tendenz, sich dauerhaft an dieses Bauwerk zu binden, hierin Wurzeln zu schlagen. Es geht um eine Aneignung, alles im Haus soll „meins“ werden und das erzeugt in ihrem Seeleninneren Wahrnehmungstraditionen.
Wenn von einer sakralen Bedeutung einer Theaterstätte gesprochen wird, und das zu Recht, so geht es also nicht nur um Jahrtausende alte, aus der Antike übernommene Elemente des Theaters. Es geht nicht um Archetypisches. Der quasi heilige Charakter erwächst aus dem, was die Zuschauer in ihrem Ausnahmezustand jeweils erlebten und jeden Abend wieder erleben und dann auf Gemäuer übertragen. Es ist zuerst das Gemäuer, das Kultstätte wird, weil die Theaterbesucher ihr Theatererleben, ihre Gefühle besonders auch damit „verkleben“. So entsteht eine räumlich-seelische Einheit, ein Zuhause, das sogar den Mief des Parketts, den Schmutz an der Außenfassade, in Frankfurt auch noch die im Treppenhaus versteckten Mauerreste des alten Schauspielhauses einbezieht. Diese Einheit bildet ein Zuschauer-„Archiv“ und hat ein Eigenleben. Es verfügt seitdem über das, was man in der Erinnerungstheorie „Hinweisreize“ nennt. Das Theaterhaus wird ein Gedächtnis-Stimulus: unabhängig vom Theaterstück kehren die Menschen zurück in die Ära Buckwitz oder Forsythe, in die Theaterbesuche ihrer Jugendzeit. Und wie im Traum geht es auch hier zeitlos zu, das Bauwerk redet von gestern, heute und morgen. Diese Rede ist immer vielstimmig, ein Chor früherer Schauspieler, Tänzer, Sänger und Musiker, vielleicht mit Gielen am Pult, phantasierten früheren Besuchern, vielleicht Adorno in der ersten Reihe, Reich-Ranicki, Hoffmann, den Mitscherlichs, Bürgermeistern und wohl auch inzwischen verstorbenen ehemaligen Sitznachbarn. Irgendwie sind sie immer noch da und bilden in unseren Vorstellungen eine latente Szene, wie ein Traum im Traum.
Solche Zuschreibungen betreffen im Übrigen nicht nur Theatergebäude. Die Menschen machen das mit vielen Bauwerken, mit Kirchen, Burgen, Schulen, selbst Städten. Deswegen benannten die Frankfurter ihren Dom nach dem heiligen Bartholomäus, trägt der Frankfurter Römer den Namen einer alten Familie, werden Schulen und Straßen mit den Namen bedeutender Männer und Frauen versehen. Und so füllen sie sie mit den Seelen einst lebendiger Menschen. Oft vergleichen wir sogar ganze Stadtgebiete mit Körperteilen, sprechen vom „Bauch“ oder „Gesicht“ oder dem „Herzen“ einer Stadt. Das zeigt nochmals, wie sehr die Menschen diese personale Aufladung brauchen. Das erhofften sie sich von dem Wiederaufbau der zerstörten Altstadt. Mehr als in der profanen oder religiösen Welt erhält das Theater allerdings noch eine außergewöhnliche Zugabe: hier schreiben sich die Besucher schließlich sogar selber in die Gemäuer ein; sie begegnen ihren eigenen früheren Erlebnissen, treffen gewissermaßen sich selber.
Zudem werden Theaterbauwerke immer verstanden und genutzt als öffentlicher „Markt“. Hier findet sich regelmäßig eine säkulare städtische „Gemeinde“ ein und verbindet sich in Wechselbeziehungen untereinander und mit den Vorgängen auf der Bühne und dann im Foyer zu einer Kulturgemeinschaft. So informell und zufällig das zustande kommen mag, paradoxerweise trägt es zur Güte und Stabilität einer demokratischen Stadtkultur bei. So wichtig Schauspieler und ihre Darstellungen sind, beseelt wird das Haus kollektiv von seinen Zuschauern und von ihrem Zugehörigkeitsgefühl, das sie miteinander verbinden; und das strahlt nicht nur in ihr persönliches Leben, sondern auch auf die Stadt aus.
Wie jedes Theatergebäude machen die städtischen Bühnen Frankfurts auch baulich etwas mit der Stadt als ganzer. Eine Aufspaltung in zwei Häuser und Verlegung in andere Stadtgebiete zerstörte nicht nur Gebäude, vertraute Laufwege und Bindungen an den Ort, sondern brächte auch gewohnte Stadtarchitektur durcheinander. Seit 55 Jahren ist dieser Gebäudekomplex ein Schaukasten, Einblicks- und Ausblickspunkt für Millionen Besucher, wurde es mit seinen Blechwolken in der Foyer-Auslage zum architektonischen und kulturellen Gravitationszentrum einer ganzen Metropolregion. Sie hielt diese in gewisser Weise sogar zusammen. Zusammen mit der Komödie und dem Jüdischen Museum bildet es bis heute an diesem Standort gesellschaftspolitisch ein Gegengewicht, einen im Stadtbild verankerten demokratischen Widerspruch; es schafft kritische Distanz zu den umgebenden Wolkenkratzern, dem Arbeitsdistrikt einer internationalen Finanzwelt, die – demokratisch nicht kontrolliert – nicht aufhören kann, die Menschen weltweit mit Cum-Cum-Geschäften, Hedgefonds- und Immobilienhandel zu betrügen (und einen Verkaufsgewinn für den alten Standort sicher schon ausgekuckt hat). Abbruch und Neubau des Theaters wären ein politisches Rückzugssignal und brächten das soziale Gesamtgefüge dieses Viertels noch mehr durcheinander.
Zerstörte man es zusammen mit seinen Zuschauer-„Inschriften“, so stürben Buckwitz oder die hier erlebte Mimi endgültig und unwiederbringlich. Mit dem Bau stürbe etwas Früheres von den Zuschauern, die sich das Haus über mehr als ein halbes Jahrhundert lang angeeignet hatten. In einem neuen Theaterbau „in zeitgemäßer Architektur“ wären eine besondere Geschichte der Menschen und eine besondere Geschichte Frankfurts für immer verloren. Eben das macht seinen Abriss zum Frevel.
Wie in keiner anderen Stadt wurde und wird in Frankfurt so vieles so rücksichtslos und geschichtsblind preisgegeben. Unübersehbar ist hier die Stadtgestaltung von einer ungewöhnlichen architektonischen Beseitigungs-Pathologie, einer manischen „Bereinigungskultur“ angetrieben, die insbesondere Nachkriegsbauten, jetzt das Theater und seine Tradition, ins Visier nimmt und auswechseln will. Offensichtlich ist dabei eine spezielle Zerstörungslust wirksam, die sich zwar durch Brandschutzbestimmungen u.ä. legitimiert und letztlich aber den Wunsch verkleidet, gerade die Nachkriegsgeschichte zu tilgen.
Wundert man sich, wenn die Menschen nach rechts driften und nun eine – wenn man den Begriff schon gebrauchen will – „Identität“ leben wollen, deren eine Säule hier doch gerade umgerissen wird? Mit dem Buckwitz-Bau wird auch sie, die Wahrnehmungsidentität, an der sich ein innerer Zusammenhang von Menschen gerade festgemacht hat, „abgerissen“. Alles wird flexibel, „event“; und man macht sich gar nicht klar, dass der Abriss als ständig gegebene Möglichkeit auch am neuen Theaterbau kleben bleiben wird.
Dr. med. Wolfgang Leuschner ist Arzt für Psychatrie und Psychoanalyse in Frankfurt am Main
„Was für ein Theater will diese Stadt?“ Dieser Frage widmet sich Nikolaus Müller-Schöll, Professor für Theaterwissenschaft an der Goethe-Universität und Mitinitiator der Petition „Zukunft Städtische Bühnen Frankfurt“, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Theater Heute“ (Heft 3, 2021, S. 26-31). Denn nach den Kommunalwahlen in diesem Monat könnte, so Müller-Schöll, „die Diskussion, vielleicht, sollten sich die Mehrheitsverhältnisse ändern, mit gänzlich neuen Akteuren, noch einmal von vorn beginnen. Was eine Jahrhundertchance eröffnen könnte: Endlich könnte nun die Frage danach öffentlich diskutiert werden, was diese Stadt denn von ihrem Stadttheater im 21. Jahrhundert will und wie das dafür angemessene Haus aussehen muss, die wichtigste, die eigentliche, der Kern: Hat man die vielschichtige, mit harten Bandagen und offenen wie gut versteckten Interessen geführte Architekturdebatte zergliedert, stößt man darunter auf die nicht minder vielschichtige Institutionsdebatte. Hinter ihr verbirgt sich die Frage nach der Funktion des Theaters in der Stadt. Und damit verbunden ist nicht zuletzt die Frage, welches Theater für welche Art von Stadt steht? Über sie müsste gestritten werden.“
Den gesamten Text des Artikels erhalten Sie (kostenpflichtig) auf der Webseite des Theaterverlags:
In dem Artikel Hafenoper versenkt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Januar 2021 behauptete der Redakteur Matthias Alexander, dass es Philipp Oswalt als Vertreter der Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt „– auch unter Vorspiegelung alternativer Fakten– gelungen war, alle möglichen Institutionen, die sich in Fragen des Denkmalschutzes für kompetent halten, aber von den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in Frankfurt wenig Ahnung haben, zu vehementen Protesten anzuhalten“. Infolge dessen hätte dann der zuständige Landesdenkmalpfleger in einem wesentlichen Punkt nachgegeben und das Foyer unter Denkmalschutz gestellt.
Das Landgericht Berlin hat am 24. Februar 2021 der FAZ diese Äußerung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € untersagt, da die rufschädigende Unterstellung des Agierens mit „Vorspiegelung alternativer Fakten“ eine unwahre Tatsachenbehauptung ist. Abgesehen hiervon spricht es für sich, dass Herr Alexander alle Personen, die sein Votum für ein Neubaulösung nicht teilen, für inkompetent erklärt und behauptet, der Landeskonservator Heinz Wionski sei vor dem Druck der mit unwahren Behauptungen agierenden Protestler eingeknickt und hätte gegen seine Überzeugung das Foyer unter Denkmalschutz gestellt. Wionski hatte aber bereits drei Jahre zuvor den Denkmalwert von Foyer und weiteren Gebäudeteilen öffentlich bekundet.
Die Ironie bei der Unterstellung „alternativer Fakten“ war zudem, dass es bei der Kritik an dem offiziellen, von Herrn Alexander unterstützten Kurs der Stadt Frankfurt am Main nicht zuletzt darum ging, dass die Fachgutachten vonseiten der Stadt der Öffentlichkeit und den Stadtverordneten vorenthalten wurden und wir als Initiative deren Veröffentlichung mit Nachdruck und letztendlich erfolgreich einforderten. Dabei wurde offenkundig, dass die Fakten anders sind als von den Verantwortlichen dargestellt und die Begründung für den pauschalen Ausschluss von Bestandslösungen nicht plausibel und infolge dessen hinfällig sind (siehe: http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2020/08/24/validierungsgutachten-widerspricht-der-abrissbegruendung/).
Matthias Alexander stützte seine Falschbehauptung im Wesentlichen auf Äußerungen des Leiters der Stabsstelle der Stadt Frankfurt am Main Michael Guntersdorf. Insofern wandte sich der Beschluss des Berliner Landgerichts indirekt auch gegen dessen Falschdarstellungen. Bereits im April 2020 hatten Michael Guntersdorf und Kulturdezernentin Ina Hartwig der Initiative das Agieren mit unwahren Behauptungen unterstellt (siehe FAZ vom 8.4.2020). So behaupteten beide laut FAZ, anders als kritisiert seien keine Informationen unter Verschluss gehalten worden. De facto aber wurden erst auf Druck der Initiative und Monate nach dem Abrissbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Januar 2020 die entscheidungsbegründenden Gutachten der Öffentlichkeit und auch den Stadtverordneten selbst zugänglich gemacht: Das Gutachten des Planerteams im Mai 2020, der Validierungsbericht im August 2020.
Die städtische Stabsstelle bezichtigt ihre Kritiker der Falschaussage. Und Matthias Alexander von der FAZ übernimmt unkritisch diese diffamierenden Äußerungen.
In einem ausführlichen Interview in der FAZ vom 3. Februar nimmt Maren Harnack, Professorin für Städtebau an der Frankfurt UAS und Mitglied der Initiative Zukunft Städtische Bühnen, Stellung zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt. In diesem Rahmen äußert sie sich auch zu den aktuellen Debatten um das Bühnengebäude und kritisiert die Fantasielosigkeit der laufenden Planungen – sowohl in konzeptioneller als auch in architektonischer Hinsicht.
„Die von der Stadt in Auftrag gegebenen Testentwürfe für die Bühnen arbeiten mit ziemlich herkömmlichen Ansätzen bis hin zur Frage, an welcher Seite sich die ‚repräsentative Seite‘ befinden wird, und wenig mit dem, wie Theater in Zukunft sein kann. Man muss mehr über das Theater von morgen nachdenken und es mit der Stadt zusammenbringen. Man weiß ja gar nicht, was man will. Der jetzige Weg leuchtet mir nicht ein: Man perpetuiert das, was man schon hat.“ Maren Harnack, FAZ, 3. Februar 2021
Zugleich wirbt sie für einen gleichermaßen respektvollen und kreativen Umgang mit dem bestehenden Bühnengebäude, dessen Qualitäten es zu bewahren gilt, dessen Bestand man gleichwohl umfassend erneuern und so den veränderten Bedürfnissen anpassen könne.
„Ich bin dafür, den Bestand der Doppelanlage weiterzuentwickeln, nicht, ihn zu konservieren. Die Anlage ist nicht frei von Fehlern, man kann und man muss den Bestand kräftig anfassen. Man sollte das Erdgeschoss viel mehr zur Stadt öffnen und das ganze Haus stärker mit der Umgebung vernetzen (…). Man könnte das Foyer erhalten und dahinter ganz viel umbauen und das Konglomerat mit dem Seeling-Bau, also den Resten des historischen Schauspielhauses von 1902, um etwas Neues ergänzen.“ Maren Harnack, FAZ, 3. Februar 2021
Grundsätzlich gelte es, den Gebäudebestand der Stadt respektvoll und nachhaltig weiterzuentwickeln. Die Kommune sollte (nicht nur) bei den Städtischen Bühnen in dieser Hinsicht ein Zeichen setzen.
„Wir müssen generell sorgfältiger mit unserem Gebäudebestand umgehen. Wie viel in Frankfurt abgerissen, ist der reinste Wahnsinn. Die Stadt sollte da mit gutem Beispiel vorangehen.“ Maren Harnack, FAZ, 3. Februar 2021