Als vor drei Wochen das hessische Landesdenkmalamt ein Gutachten zum Denkmalwert der Städtischen Bühnen veröffentlichte und die Stadt Frankfurt hierauf positiv reagierte, erweckte dies in der Öffentlichkeit den Anschein, die Belange des Denkmalschutzes würden bei den weiteren Planungen und Entscheidungen nun adäquat berücksichtigt. Wie sich inzwischen herausstellt, ist dies aber nicht der Fall.
von Philipp Oswalt